Privates Baurecht
Die Anwaltskanzlei Kroll in München hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Werklohansprüche für Ihre Bauleistungen gegen den Auftraggeber. Wurden die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, so helfen wir Ihnen ebenfalls die Werklohnansprüche abzuwehren. Wir prüfen die Rechnungen oder auch die Abnahme der Gewerke. Nicht zuletzt beraten wir Sie bei der Gestaltung von Bauverträgen, Subunternehmerverträgen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen.